ABLAUF
- Bevor Sie mit der logopädischen Therapie starten können, benötigen Sie eine Verordnung eines Facharztes/ einer Fachärztin (üblicherweise werden "10x 60 Min. Logopädie" verschrieben). Sollten Sie einen Hausbesuch benötigen, muss dies zusätzlich auf der Verordnung vermerkt sein.
- Chefärztliche Bewilligungspflicht der Verordnung durch die Krankenkasse (Bewilligungspflicht besteht bei SVS und KFA. ÖGK und BVAEB sind derzeit bewilligungsbefreit.)
- In der ersten Therapieeinheit erfolgt ein Anamnesegespräch und die logopädische Abklärung/Diagnostik. Gemeinsam können Therapieziele festgelegt werden. Die weitere Therapie findet in der Regel 1x wöchentlich statt. Außerdem gibt es Übungen sowie Übungsmaterial für zu Hause.
- Kann ein bereits vereinbarter Termin nicht wahrgenommen werden, bitte ich Sie diesen spätestens 24 Stunden vorher abzusagen. Versäumte Termine werden in Rechnung gestellt.
PREISE
Ich arbeite als Wahllogopädin und rechne nicht selbst mit den Kassen ab. Sie erhalten am Ende der Therapie und nach Begleichung der Kosten eine Honorarnote. Diese kann gemeinsam mit der ärztlichen Verordnung, bei Ihrer Krankenkasse eingereicht werden. Ein Teil der Kosten wird Ihnen dann refundiert. Je nach Krankenkasse sind dies ca. 50 - 80%. Bei Zusatzversicherungen können bis zu 100% der Kosten refundiert werden. Bitte informieren Sie sich hierfür bei Ihrer Krankenkasse.
In den verordneten Therapieeinheiten sind direkte Leistungen wie Diagnostik, Therapie, Beratung und Therapiematerial, sowie indirekte Leistungen wie Befundauswertung, Vor- und Nachbereitung enthalten.
- Ersttermin Ordination: 120€
- 60 Minuten Logopädie : 110€
- Hausbesuche: 130€